
AGB
1. Anbieter
CHOP & SHEFFIELD'S
Streetfood & Catering
Haupstraße 20
23669 Timmendorfer Strand
Deutschland
Vertreten durch
Sinan El-Jebuory
Kontakt
Mail: hello@chopandsheffields.com
Telefon: 0170-4093295
2. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen CHOP & SHEFFIELD'S und seinen Kunden über Catering-, Liefer-, Veranstaltungs- und Foodtruck-Leistungen.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsannahme, Auftragsbestätigung oder Leistungserbringung zustande.
4. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Gleichwertige Ersatzprodukte sind bei Verfügbarkeitsproblemen zulässig.
5. Teilnehmeranzahl und Mengen
Die verbindliche Teilnehmerzahl ist spätestens 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Anzahlungen können verlangt werden.
7. Foodtruck-Einsätze
Der Kunde stellt einen geeigneten Stellplatz sowie vereinbarte Anschlüsse zur Verfügung.
8. Lieferung und Gefahrübergang
Mit Übergabe der Speisen oder Waren geht die Gefahr auf den Kunden über.
9. Allergene und Unverträglichkeiten
Informationen zu Allergenen werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften bereitgestellt.
10. Mietgegenstände
Überlassene Gegenstände bleiben Eigentum von Chop&Sheffield’s.
11. Stornierung
Stornierungsgebühren: 25 % bis 30 Tage, 50 % bis 14 Tage, 75 % bis 7 Tage, danach 100 %.
12. Rücktritt
Ein Rücktritt ist bei höherer Gewalt oder behördlichen Verboten möglich.
13. Haftung
Es gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen mit den üblichen Beschränkungen für leichte Fahrlässigkeit.
14. Höhere Gewalt
Bereits entstandene Kosten sind im Fall höherer Gewalt zu vergüten.
15. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.