top of page
2026_07_01 - Logo v2.png

AGB

1. Anbieter

CHOP & SHEFFIELD'S

Streetfood & Catering

Haupstraße 20

23669 Timmendorfer Strand
Deutschland

Vertreten durch

Sinan El-Jebuory

Kontakt

Mail: hello@chopandsheffields.com

Telefon: 0170-4093295

2. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen CHOP & SHEFFIELD'S und seinen Kunden über Catering-, Liefer-, Veranstaltungs- und Foodtruck-Leistungen.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsannahme, Auftragsbestätigung oder Leistungserbringung zustande.

4. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Gleichwertige Ersatzprodukte sind bei Verfügbarkeitsproblemen zulässig.

5. Teilnehmeranzahl und Mengen

Die verbindliche Teilnehmerzahl ist spätestens 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Anzahlungen können verlangt werden.

7. Foodtruck-Einsätze

Der Kunde stellt einen geeigneten Stellplatz sowie vereinbarte Anschlüsse zur Verfügung.

8. Lieferung und Gefahrübergang

Mit Übergabe der Speisen oder Waren geht die Gefahr auf den Kunden über.

9. Allergene und Unverträglichkeiten

Informationen zu Allergenen werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften bereitgestellt.

10. Mietgegenstände

Überlassene Gegenstände bleiben Eigentum von Chop&Sheffield’s.

11. Stornierung

Stornierungsgebühren: 25 % bis 30 Tage, 50 % bis 14 Tage, 75 % bis 7 Tage, danach 100 %.

12. Rücktritt

Ein Rücktritt ist bei höherer Gewalt oder behördlichen Verboten möglich.

13. Haftung

Es gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen mit den üblichen Beschränkungen für leichte Fahrlässigkeit.

14. Höhere Gewalt

Bereits entstandene Kosten sind im Fall höherer Gewalt zu vergüten.

15. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

bottom of page